Auspuff-Zulassung

 

    EWG - Betriebserlaubnis

    ...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:

    97/24/EU Anhang 9

    Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit *Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
    Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
    Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.

    Monticello im Juli 1999

    SITO GRUPPO INDUSTRIALE

*unter “Genehmigungszeichen” ist die E-Nr. auf dem Auspufftopf zu verstehen

Achtung!

Es gibt viele Auspufanlagen mit dieser E-Nummer, die auf verschiedenen Fahrzeugtypen passen wie z. B. ein Auspuff von Malaguti F12 auf Aprilia SR50 oder diverse Yamaha-Modelle. Daher ist dringend anzuraten, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob die jeweilige Zulassungs-Nummer auch für dieses Fahrzeug Gültigkeit hat.



Strassi´s Roller Shop