EWG - Betriebserlaubnis
...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der
Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der
Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit *Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Monticello im Juli 1999
SITO GRUPPO INDUSTRIALE
*unter “Genehmigungszeichen” ist die E-Nr. auf dem Auspufftopf zu verstehen Achtung!Es gibt viele Auspufanlagen mit dieser
E-Nummer, die auf verschiedenen Fahrzeugtypen passen wie z. B. ein Auspuff von Malaguti F12 auf Aprilia SR50 oder diverse Yamaha-Modelle. Daher ist dringend anzuraten, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob die jeweilige
Zulassungs-Nummer auch für dieses Fahrzeug Gültigkeit hat. |